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Fortbildungslehrgang: Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 - Verlängerung der Sachkunde gemäß Anlage 5

Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um sechs Jahre verlängert.  ...
07.11.2025

99084 Erfurt
761,60
Bruttopreis

Kursbeschreibung:

Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um sechs Jahre verlängert. 
Die Fortbildung bringt das Wissen der Teilnehmer auf den aktuellen Stand, informiert sie bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort und berücksichtigt dabei die neuesten Verordnungen und Gesetze.
 
Zielgruppe
Sachkundige, die in den vergangen 6 Jahren die Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 erworben haben und diese verlängern wollen.

Inhalt
  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
  • Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • PSA
Abschluss
Verlängerung der Gültigkeit des Sachkundenachweises nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4

Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr

Preisdetails
Bitte geben Sie uns im Vorfeld bekannt, ob Sie Ihr Zertifikat nach Anlage 3 oder Anlage 4 verlängern lassen möchten und bringen Sie bitte das Original zur Einsicht am Seminartag mit. Vielen Dank!  
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

Zugangsvoraussetzung
Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS519 Anlage 4

Hinweise
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, der die Mindestanforderungen nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 5 erfüllt, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur bis zum 30. Juni 2016 gültig. Eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht mehr möglich. Es muss erneut ein Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde besucht werden.

Die Fakten in Kürze:

Veranstaltungs-CodeFB24-151293-58854574

Veranstaltungsort:
99084 Erfurt


Starttermin: 07.11.2025
1 Tag, 8 Seminarstunden, 08:30 bis 16:00 Uhr


zusätzliche Kurs Dokumente:
Alle Seminare und weitere Themen finden Sie hier!
Teilnahmebedingungen
Weitere Informationen und Onlinebuchung

Veranstaltungsort:

99084 Erfurt

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Veranstalter:

TÜV Thüringen Akademie GmbH
Konrad-Zuse-Straße 21
DE 99099 Erfurt
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Weitere Orte / Termine:

99084 Erfurt1 Termin am 07.11.2025 - 07.11.2025
  • 07.11.2025 - 07.11.2025
10557 Berlin1 Termin am 09.05.2025 - 09.05.2025
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