Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) empfiehlt, dass der „MVAS-Schein“ nicht älter als 5 Jahre sein soll. Der Besuch dieser Schulung bietet doppelten Vorteil:Sie frischen Ihr Wissen auf und erneuern den Nachweis für die Eignung und Qualifikation ...
10 Jahre nach Erscheinen der HAV war die Überarbeitung des Kommentars aufgrund zahlreicher Entwicklungen und Änderungen im Straßenverkehrsrecht dringend erforderlich und so wird im Winter 2024/2025 die 14. Auflage erscheinen.Die HAV sind ein verkehrstechnischer ...