Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in ihrer gültigen Fassung sieht vor, dass Ausbilder/innen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Prüfung nachweisen müssen, um in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden ...
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in ihrer gültigen Fassung sieht vor, dass Ausbilder/innen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Prüfung nachweisen müssen, um in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden ...